Hygienische Beurteilung von Beatmungsphantomen

Ambu

Brayden

Laerdal

05.05.2023: Beatmung in den Kursen

Wir haben heute vom ERC die untenstehende Auskunft (in EN) bekommen in Bezug auf das Üben der Beatmung in den Kursen:

 It is once again advised to ventilate in courses, respecting the basic rules of hygiene

 DE: Es wird - unter Beachtung der grundlegenden Hygienevorschriften - empfohlen, die Beatmung wieder in die Kurse aufzunehmen.

 FR: La réintroduction de la ventilation dans le respect des règles fondamentales d’hygiène est recommandée lors des cours.

 IT: Si raccomanda di reintrodurre la ventilazione nei corsi, rispettando le regole di base dell’igiene.

16.05.2022: COVID-19 Update

Die Covid-19-Pandemie durchläuft derzeit eine Phase, die in der Schweiz und vielen Nachbarländern eine Lockerung, bzw. Aufhebung diverser Schutzmassnahmen möglich macht.

Im Rahmen von Reanimationsschulungen hat der SRC im März 2020 empfohlen, auf Beatmungsübungen Mund-zu-Mund und Mund-zu-Nase zu verzichten, da die Gefahr einer Übertragung über Aerosole dabei nicht ausgeschlossen werden kann. Betroffen sind v.a. Trainingspuppen, bei denen Luftein- und -ausstrom keinen getrennten Weg nehmen.

Aktuell hält der SRC die Rückkehr zu ungeschützten Beatmungstrainings für verfrüht und bleibt – im Gleichlaut mit dem ERC -bis auf Weiteres bei seiner Empfehlung.

Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald neue Informationen bzw. Entscheidungen vorliegen.

Allgemeine Hinweise zu Ausbildungsthemen während der Pandemie sind auf der Webseite des SVEB zu finden: https://alice.ch/de/informiert-bleiben/newsroom/detail/aktualisiert-faq-corona-krise-und-weiterbildung/

17.02.2022 Corona-Massnahmen für die Weiterbildung aufgehoben

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 alle Corona-Massnahmen bis auf die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehoben.
Ab 17. Februar bestehen somit auch keine Einschränkungen mehr für die Weiterbildung. Vgl. auch Website des SVEB (Schweiz. Verband für Weiterbildung).

Wir befinden uns aber nach wie vor in einer pandemischen Lage. Der SRC empfiehlt deshalb, in Bezug auf die Schulung der Beatmung, die bisherige Praxis während der Pandemie nach wie vor beizubehalten, d.h. die Beatmung wird in der Theorie gezeigt, aber während des Unterrichts nicht geübt.

Selbstverständlich bleibt es jedem Kursanbieter vorbehalten, das eigene Schutzkonzept weiterhin anzuwenden.

20. Dezember 2021: Covid-19 Massnahmen: 2G-Regel in Innenräumen

Ab 20. Dezember 2021 gilt in Innenräumen die 2G-Regel - mit Ausnahmen

Wir verweisen auf der Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung, insbesondere die Art. 15 / 19a und 25.

Website BAG

Weitere Informationen dazu finden sich auch auf der Homepage des SVEB: Bundesrat führt 2G-Regel für die Weiterbildung ein – allerdings mit Ausnahmen (alice.ch)

13.09.2021: COVID-19: Zertifikatspflicht

Ab Montag, 13. September 2021, kommt an Veranstaltungen in Innenräumen die Zertifikatspflicht zur Anwendung. Da die Weiterbildungsveranstaltungen wie Veranstaltungen behandelt werden, braucht es hier neu  ein gültiges Covid-Zertifikat. Die Massnahme ist bis 24. Januar 2022 befristet. Der SRC empfiehlt nach wie vor zusätzlich eine Maskenpflicht und das Einhalten der Abstandsregel.

Firmeninterne Weiterbildungen, Zusatz vom 16.09.2021:
Gemäss BAG gelten für firmeninterne Weiterbildungen die Regeln der Arbeitswelt und zwar unabhängig vom Veranstaltungsort (Art. 25). Es gilt für diese Kurse somit nicht zwingend eine Zertifikatspflicht.
Bei einer Zertifikatspflicht für einen betriebsinternen Anlass, dessen Besuch wenn auch nicht obligatorisch, so doch empfohlen ist und zur Arbeit gehört, muss abgewogen werden, ob diese Massnahme verhältnismässig ist oder ob allenfalls auch mildere Schutzmassnahmen (Maskentragpflicht/Abstand) einen hinreichenden Schutz gewähren könnten.

vgl.BAG sowie SVEB.

Die Ausnahme der Covid-Zertifikatspflicht von Weiterbildungen mit "beständigen" Gruppen betrifft BLS-AED-SRC-Kurse nicht. Diese Kurse sind keine beständigen Gruppen.

Es gibt keine allgemeine Verlängerung des BLS-AED-Zertifikats, da eine Teilnahme an einem Kurs in jedem Fall für alle möglich ist.

13.01.2021: Weitere Durchführung von Kursen

Auch wenn Bildungsveranstaltungen in physischer Anwesenheit derzeit prinzipiell untersagt sind, verzichtet der Bundesrat mit den am 13.01.21 beschlossenen verschärften COVID-19-Massnahmen auf ein absolutes Präsenzverbot. Er hat aber bei den Erläuterungen zu Art. 6d der Verordnung COVID-19, welcher die Auslegung der Ausnahmeregelung für Präsenzunterricht beschreibt, Anpassungen vorgenommen.
Neu sind die Ausnahmeregelungen auf Weiterbildungsangebote beschränkt, die
•    zu einem staatlich geregelten Abschluss (bspw. in der Höheren Berufsbildung),
•    einem anerkannten Branchenabschluss oder
•    weiteren für die Gesellschaft wichtigen Diplomen und Zertifikaten (wie Nothelfer- oder "Lebensretterkurse" etc.)
führen.

Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts bleibt, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist. Als Beispiele werden Pflege- oder Medizinalberufe genannt.

Beachten Sie zudem weiterhin die aktualisierten Massnahmen von Bund und Kantonen, wie auch die Informationen und Empfehlungen ERC/SRC sowie SVEB

13.01.2021: COVID-19: Verlängerung Zertifikate?

Da während der zweiten Welle kein landesweiter Lockdown verordnet wurde, liegt die Entscheidung, ob Kurse stattfinden können, bei den kantonalen Behörden, d.h. es können auch BLS-AED-Kurse durchgeführt werden.
In Analogie zur Regelung bei den IVR-First-Aid-Kursen empfiehlt der SRC den geprüften Anbietern aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten, Teilnehmende, deren Zertifikat im Zeitraum vom 1. März 2020 bis und mit 30. Juni 2021 ablaufen oder abgelaufen sind, auch nach Ablauf zu einem Refresherkurs zuzulassen.
 

Poiché durante la seconda ondata non è stato imposto alcun blocco a livello nazionale, la decisione se i corsi possono avere luogo spetta alle autorità cantonali, vale a dire che i corsi BLS-AED possono essere tenuti a seconda delle circostanze.

In analogia al regolamento per i corsi Firt Aid IAS, a causa delle incertezze in corso, il SRC raccomanda ai fornitori riconosciuti  di ammettere i partecipanti il cui certificato scade o è scaduto nel periodo dal 1° marzo 2020 al 30 giugno 2021 compreso, a un corso di aggiornamento anche dopo la scadenza.

27.08.2020: COVID-19: Kinderreanimation

25.06.2020: Durchführung von REA-Kursen seit 22.06.2020

27.05.2020: Medienkonferenz BR

Ab 6. Juni 2020 kann – unter Einhaltung der aktuell geltenden Schutzmassnahmen – in den BLS-AED-SRC-Kursen wieder das Verhältnis TN:Instruktor 6:1 angewendet werden.

06.05.2020: BLS-AED-Kurse / Ablauf Zertifikate

Die Ablauffrist für alle Zertifikate, die ihre Gültigkeit zwischen dem 01.01.2020 und 30.06.2020 verlieren oder bereits verloren haben, wird um insgesamt 12 Monate verlängert.

Il periodo di scadenza per tutti i certificati che perdono o hanno già perso la loro validità tra il 01.01.2020 e il 30.06.2020 sarà prorogato per un totale di 12 mesi .

La période d'expiration de tous les certificats qui perdent ou ont déjà perdu leur validité entre le 01.01.2020 et le 30.06.2020 sera prolongée de 12 mois au total .